Visum für Religionsangehörige

Dieses Visum ermöglicht Priestern, Ordensangehörigen und anderen Geistlichen, seelsorgerische oder missionarische Aufgaben in einem anderen Land wahrzunehmen. Die einladende Organisation muss als Religionsgemeinschaft registriert sein und die finanzielle Verantwortung übernehmen.

Wesentliche Unterlagen

  1. 1
    Nachweis der Ordination oder Ausbildung

    Bescheinigungen, die deine Rolle innerhalb der Glaubensgemeinschaft bestätigen.

  2. 2
    Sponsoring-Schreiben

    Einladung der Gastorganisation mit Angaben zu Aufgaben, Dauer und Finanzierung.

  3. 3
    Finanzierungsnachweis

    Beleg, dass Unterkunft und Lebenshaltungskosten übernommen werden – entweder durch die Organisation oder durch eigene Mittel.

  4. 4
    Führungszeugnis

    Polizeiliches Führungszeugnis und teilweise ein Gesundheitszeugnis.

Keine Erwerbstätigkeit

Religionsvisa erlauben ausschließlich geistliche Tätigkeiten. Kommerzielle Arbeit oder weltliche Beschäftigungen verstoßen in der Regel gegen die Visabestimmungen.

Die Gültigkeit liegt meist zwischen einem und drei Jahren und kann verlängert werden. Einige Staaten begrenzen jedoch die Gesamtaufenthaltsdauer, nach der eine Ausreise oder Statusänderung erforderlich ist.

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