Visum für Religionsangehörige
Dieses Visum ermöglicht Priestern, Ordensangehörigen und anderen Geistlichen, seelsorgerische oder missionarische Aufgaben in einem anderen Land wahrzunehmen. Die einladende Organisation muss als Religionsgemeinschaft registriert sein und die finanzielle Verantwortung übernehmen.
Wesentliche Unterlagen
- 1Nachweis der Ordination oder Ausbildung
Bescheinigungen, die deine Rolle innerhalb der Glaubensgemeinschaft bestätigen.
- 2Sponsoring-Schreiben
Einladung der Gastorganisation mit Angaben zu Aufgaben, Dauer und Finanzierung.
- 3Finanzierungsnachweis
Beleg, dass Unterkunft und Lebenshaltungskosten übernommen werden – entweder durch die Organisation oder durch eigene Mittel.
- 4Führungszeugnis
Polizeiliches Führungszeugnis und teilweise ein Gesundheitszeugnis.
Keine Erwerbstätigkeit
Religionsvisa erlauben ausschließlich geistliche Tätigkeiten. Kommerzielle Arbeit oder weltliche Beschäftigungen verstoßen in der Regel gegen die Visabestimmungen.
Die Gültigkeit liegt meist zwischen einem und drei Jahren und kann verlängert werden. Einige Staaten begrenzen jedoch die Gesamtaufenthaltsdauer, nach der eine Ausreise oder Statusänderung erforderlich ist.
Visa Requirements by Country
Explore visa types and entry requirements for each destination