Investorenvisum
Investoren- oder Golden-Visa-Programme gewähren Aufenthalt, wenn eine bestimmte Summe in die Wirtschaft des Gastlandes investiert wird – etwa in Immobilien, Staatsanleihen, Fonds oder als direkte Unternehmensgründung.
Typische Voraussetzungen
- 1Mindestinvestition
Je nach Programm zwischen rund 100.000 USD und mehreren Millionen.
- 2Einwandfreier Leumund
Sorgfaltsprüfungen der Antragstellerin/des Antragstellers und teilweise der Mittelherkunft.
- 3Nachweis legaler Mittel
Kontoauszüge, Kaufverträge oder Prüfberichte, die die rechtmäßige Herkunft bestätigen.
- 4Bindefrist
Das Kapital muss meist 3–5 Jahre im Land verbleiben.
Mögliche Vorteile
- Aufenthaltsrecht für Investorin/Investor und direkte Familienangehörige.
- Möglichkeit zu arbeiten, zu studieren oder Unternehmen zu gründen.
- Perspektive auf Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft nach einigen Jahren.
Einhaltung ist Pflicht
Wer die Investition nicht aufrechterhält oder die Herkunft der Mittel falsch darstellt, riskiert den Verlust des Status und rechtliche Konsequenzen.
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