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Zuständigkeitsbereich
Terminvereinbarung
Besondere Hinweise
Nein. Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum und hat mit der EU Freizügigkeitsabkommen, daher reisen Schweizerinnen und Schweizer mit Identitätskarte oder Reisepass nach Portugal und halten sich ohne Visum auf. Dasselbe gilt für EU- und EWR-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz.
Möglicherweise. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum erfordert, beantragen Sie ein Visum für kurzfristige Aufenthalte (Typ C) für Reisen bis zu 90 Tagen oder ein nationales Visum (Typ D) für längere Aufenthalte, Arbeit, Studium oder Familiennachzug. Anträge erfolgen nach Termin bei der für Ihren Kanton zuständigen Konsularstelle.
Nach Termin bei einer der fünf Konsularstellen — Bern, Genf, Zürich, Sitten oder Lugano. Ein gemeinsames konsularisches Callcenter unter +41 31 560 38 50 vergibt Termine für alle, werktags von 9 bis 17 Uhr. Bringen Sie die für die jeweilige Leistung erforderlichen Unterlagen mit.
Stellen Sie Ihren Antrag online — schnell, sicher und Schritt für Schritt.