Übersicht
Das Honorarkonsulat von Ungarn für das Bundesland Salzburg liegt nicht in der Stadt Salzburg selbst, sondern in Eugendorf, einer Marktgemeinde mit rund siebentausend Einwohnern am östlichen Rand des Salzburger Beckens, etwa fünfzehn Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt und vom Salzburger Hauptbahnhof in zwanzig Minuten erreichbar. Die Adresse — Kuhn Straße 1 — ist der Sitz der Kuhn-Gruppe, des ortsansässigen, familiengeführten Baumaschinenhandels; die Straße trägt den Namen des Unternehmens, und der Honorarkonsul Günter Paul Kuhn führt das Amt seit dem 28. August 2006 neben seiner Tätigkeit im Familienbetrieb. Diese Doppelrolle ist das klassische Lehrbuchbeispiel für die Funktionsweise eines Honorarkonsulats: eine angesehene örtliche Unternehmerpersönlichkeit wird vom Entsendestaat zum konsularischen Ansprechpartner ernannt und führt das Amt von ihrem Haupt-Büro aus. Als Honorarkonsulat verfügt das Eugendorfer Büro ausschließlich über die Beglaubigungsbefugnis — eine Pass- oder Visabefugnis besteht nicht — und reicht alle vollen konsularischen Vorgänge an die Konsularabteilung der ungarischen Botschaft in Wien (Schenkenstraße 3) weiter, die für das Bundesland Salzburg territorial zuständig ist. Die Verbindung zwischen Salzburg und Ungarn reicht weit zurück in die gemeinsame habsburgische Geschichte (das Erzstift Salzburg war bis 1816 souverän und wurde dann in das Kaisertum Österreich aufgenommen, zu dem auch das Königreich Ungarn gehörte), läuft über den lebhaften sommerlichen Tourismusstrom der Salzburger an den Plattensee (Balaton) und über den Güter- und Maschinenverkehr zwischen dem Salzburger Korridor und dem ungarischen Industriegürtel rund um Győr.
Konsularische Dienste
Ausschließlich Beglaubigungsbefugnis — Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften. Das Büro stellt keine ungarischen Pässe oder Visa aus, registriert keine Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle und übernimmt keine notariellen Akte, die eine volle Botschaftsvollmacht erfordern. Für all diese Anliegen ist die Konsularabteilung der ungarischen Botschaft in Wien zuständig — oder, für viele Salzburger praktischer, das ungarische Generalkonsulat in Innsbruck, das volle konsularische Vollmacht für Salzburg sowie für Tirol und Vorarlberg besitzt. Der Honorarkonsul vermittelt zudem erste Auskünfte für ungarische Staatsangehörige in Notlagen in Salzburg.
Zuständigkeitsbereich
Bundesland Salzburg. Der Amtsbereich des Hauses umfasst ausschließlich dieses eine Land. Volle konsularische Dienste übernimmt entweder die Konsularabteilung der ungarischen Botschaft in der Wiener Schenkenstraße 3 oder — für Bewohner Westösterreichs häufig praktischer — das ungarische Generalkonsulat in Innsbruck, das territorial für Salzburg, Tirol und Vorarlberg zuständig ist.
Terminvereinbarung
Die Öffnungszeiten beschränken sich auf Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr — ein einziger Vormittagstermin pro Woche, wie es bei Honorarkonsulaten üblich ist, die neben einer Haupttätigkeit geführt werden. Außerhalb dieses Fensters ist das Büro telefonisch (+43 6225 82 06-100), per Fax (+43 6225 82 06-190) oder per E-Mail (hkonsulat.sbg-hu@kuhn.at) erreichbar. Für Dienstleistungen mit voller konsularischer Vollmacht wenden Sie sich entweder an die Konsularabteilung der ungarischen Botschaft in Wien (+43 1 537 80 300, info.wien@mfa.gov.hu) oder an das ungarische Generalkonsulat in Innsbruck (+43 512 346 042, info.innsbruck@mfa.gov.hu) — letzteres deckt das Bundesland Salzburg in vollem Umfang ab.
Besondere Hinweise
Honorarkonsuln werden aus dem Kreis angesehener Persönlichkeiten des Gastlandes ernannt und üben ihr Amt ehrenamtlich neben ihrem Hauptberuf aus — Eugendorf ist eine der deutlichsten Illustrationen dieses Modells, mit einem Konsulat, das im Familienunternehmenssitz des bestellten Konsuls untergebracht ist. Dass das Büro in einer Marktgemeinde außerhalb der Stadt Salzburg liegt und nicht in der Landeshauptstadt selbst, ist normal: Honorarkonsulate folgen der Person des Konsuls, nicht dem geographischen Mittelpunkt. Arbeitssprachen sind Deutsch und Ungarisch.